

Starte durch - Werde zum Himmelsstürmer.
Als zertifizierte „Approved Training Organisation“ (kurz: ATO) mit unserer vielfältigen Flotte und unseren 24 erfahrenen Fluglehrern können wir ein breites Spektrum an Pilotenaus- und Weiterbildungen anbieten.

Dein Ticket in die Lüfte – Werde Pilot und erfülle deinen Traum!
Leichtflugzeug-Pilotenlizenz
(Light Aircraft Pilot Licence, LAPL)
Als Inhaber einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz sind Sie berechtigt, selbständig als verantwortlicher Pilot in Command (PIC) nichtgewerbsmässige Flüge mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse von zwei Tonnen durchzuführen. Dabei dürfen Sie maximal 3 Passagiere befördern, sprich; es dürfen sich maximal 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden. Das Mindestalter beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt auch hier 17 Jahre.
Allerdings unterliegen Sie als Inhaber einer Light Aircraft Pilot Licence der Einschränkung, dass Sie mit dieser Lizenz nicht weltweit, sondern nur in Europa fliegen dürfen.
Eine Leichtflugzeug-Pilotenlizenz, bzw. das darin enthaltene Classrating für einmotorige Luftfahrzeuge, ist jeweils zwei Jahre gültig. Um die Lizenz bzw. das Classrating zu verlängern, genügt es, während der zweijährigen Gültigkeitsdauer 12 Flugstunden zu absolvieren, wobei eine Flugstunde mit einem Fluglehrer an Bord durchgeführt werden muss.
Privatpilotenlizenz
(Private Pilot Licence, PPL)
Als Inhaber einer Privatpilotenlizenz sind Sie berechtigt, selbständig als verantwortlicher Pilot in Command (PIC) nicht-gewerbsmässige Flüge mit Passagieren durchzuführen. Grundsätzlich können Sie altersunabhängig mit Ihrer Ausbildung beginnen, beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt das Mindestalter jedoch 17 Jahre.
Eine Privatpilotenlizenz, bzw. das darin enthaltene Classrating für einmotorige Luftfahrzeuge, ist sodann jeweils zwei Jahre gültig. Um die Lizenz bzw. das Classrating zu verlängern, genügt es, jeweils im zweiten Jahr der Gültigkeitsdauer 12 Flugstunden zu absolvieren, wobei eine Flugstunde mit einem Fluglehrer an Bord durchgeführt werden muss.
Instrumentenflug (IR)
Als Inhaber einer Instrumentenflugberechtigung (IR) sind Sie berechtigt, nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu fliegen. Die Instrumentenflugberechtigung kann von Inhabern einer Privatpiloten- oder einer Berufspilotenlizenz erlangt werden.
Eine Instrumentenflugberechtigung setzt entsprechend erhöhte Theoriekenntnisse in den Fächern Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Bordinstrumente), Flugplanung und Flugüberwachung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und Kommunikation voraus. Zudem ist auch hierfür eine praktische Flugprüfung erforderlich.
Die Instrumentenflugberechtigung ist jeweils während eines Jahres gültig und muss dann verlängert werden.
Auch Instrumentenflugberechtigungen bieten wir Ihnen an und bitten Sie, uns für weitere Informationen jederzeit und ungeniert zu kontaktieren.
Berufspilotenlizenz
(Commercial Pilot Licence, CPL)
Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz stehen Ihnen alle Rechte aus einer Privatpilotenlizenz sowie einer Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz zu. Zudem dürfen Sie mit der Berufspilotenlizenz gewerbsmässige Flüge durchführen, d.h. konkret das Fliegen zu Ihrem Beruf machen. Das Mindestalter beim Ablegen der praktischen Flugprüfung beträgt 18 Jahre.
Für weitere Informationen betreffend der praktischen und theoretischen Ausbildung sowie allgemeine Anforderungen wenden Sie sich jederzeit und ungeniert ans uns.

Varianten
Nachtflug
Das Fliegen in der Nacht ist ein wunderbares Erlebnis und zudem eine fliegerische und navigatorische Herausforderung. Als Inhaber einer Nachtflugberechtigung sind Sie berechtigt, in der Nacht unter Sichtflugregeln zu fliegen. Dies hört sich im ersten Moment durchaus komisch an, ist jedoch wahr und Sie werden staunen, wie viel Sie während der Nacht – gerade bei gutem Mondlicht – noch sehen.
Für die Erlangung einer Nachtflugberechtigung bilden wir Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten sowohl theoretisch als auch praktisch aus. Die theoretische Ausbildung ist sehr überschaubar und für die praktische Ausbildung ist die Absolvierung von mindestens 5 Flugstunden bei Nacht vorgeschrieben.
Kunstflug
Seit Dezember 2021 können wir erfreulicherweise mit unserer Mudry CAP-10C wieder Kunstflugausbildungen anbieten. Kunstflug gilt in der Fliegerei gewissermassen als die Königsdisziplin des Fliegens und um eine Kunstflugberechtigung zu erhalten, müssen Sie nach Erteilung Ihrer Pilotenlizenz (LAPL, PPL oder CPL) mindestens 30 Flugstunden als Pilot in Command absolviert haben.
Es folgen sodann vor der praktischen Kunstflugprüfung ein überschaubarer theoretischer Unterricht und mindestens 5 Kunstflugstunden mit einem unserer Kunstflug-Fluglehrer.
Fluglehrerasubildung
Seit dem Jahr 2021 bieten wir zusätzlich Fluglehrerausbildungen VFR & IFR an. Bewerber um eine Lehrberechtigung als Fluglehrer (FI) müssen mindestens 18 Jahre alt sein und nebst anderen Voraussetzungen grundsätzlich über eine Berufspilotenlizenz (CPL) verfügen.
Die Fluglehrerausbildung steht jedoch auch Piloten offen, welche Inhaber einer Privatpilotenlizenz sind und lediglich LAPL-Ausbildungen erteilen wollen oder die Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die CPL bestanden und mindestens 200 Flugstunden absolviert haben, wovon 150 Stunden als Pilot in Command geflogen wurden.
Heckrad
Auch die Berechtigung zum Fliegen von Heckradflugzeugen können Sie bei uns erlangen. Dazu nutzen wir unser Heckrad- und Kunstflugzeug, die Mudry CAP-10C.
Verstellpropeller, Einziehfahrwerk & Turbolader
Mit unserer Piper Turbo Arrow IV können wir Ihnen mit einem Flugzeug gleich drei Varianten anbieten. Unsere Piper Turbo Arrow IV verfügt sowohl über einen Verstellpropeller, über ein Einziehfahrzwerk als auch über einen Turbolader, wobei einer der grossen Vorteile derjenige ist, dass Sie dank des Turboladers unabhängig von der Flughöhe stets über eine ausreichende Steigleistung verfügen. Des Weiteren ermöglichen der verstellbare Propeller und das einziehbare Fahrwerk höhere Fluggeschwindigkeiten. Die Familiarisierung bzw. Unterschiedsschulung erfolgt mit einem unserer Fluglehrer und nimmt in der Regel zwischen 5 und 10 Flugstunden in Anspruch.
Familiarisations / Difference Trainings
Wir bieten nicht nur Familiarisierungen bzw. Unterschiedsschulungen auf die Piper Turbo Arrow IV an, sondern auf jegliche unserer Flugzeuge. Sie können sich jederzeit an uns wenden, um von einem Fluglehrer auf ein anderes Flugzeug umgeschult zu werden und somit auch dieses fliegen zu dürfen. Die Familiarisierung bzw. Unterschiedsschulung nimmt in der Regel zwischen 5 und 10 Flugstunden in Anspruch und erfolgt – wie alle unsere Ausbildungen – gemäss dem Ausbildungssyllabus.
Glascockpit (G1000)
Unsere Tecnam P2010 ermöglicht es Ihnen zudem, mit modernster Technik, d.h. einem Glascockpit Garmin 1000, zu fliegen. Gerne bilden wir Sie dazu jederzeit aus und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Pinch-Hitter
Wenn Sie immer wieder als Passagier mit einem Piloten mitfliegen, haben Sie sich möglicherweise schon die Frage gestellt, was eigentlich passieren würde, wenn Ihr Pilot plötzlich nicht mehr in der Lage wäre, das Flugzeug zu manövrieren.
Genau für diesen Fall bieten wir einen sogenannten Pinch-Hitter-Kurs an. Dabei lernen Sie einige grundsätzliche Dinge über das Fliegen, das Flugzeug und über dessen Ausrüstung kennen. Sie begeben sich dazu auf einige Übungsflüge mit einem Fluglehrer und lernen dabei, das Flugzeug in der Luft zu steuern und im Notfall auch zu landen. Am Ende dieses Kurses verfügen Sie zwar über keine Pilotenlizenz, der Kurs schafft Ihnen aber Sicherheit und Vertrauen für Ihre folgenden Flüge.
Einen Pinch-Hitter-Kurs können wir Ihnen für CHF 2‘750.- anbieten, wobei 5 Flugstunden mit einem Fluglehrer, die Landetaxen und 4 Stunden Theorie mit eingeschlossen sind.